EINIGE WORTE ÜBER UNS


Unsere Aufgabe ist es, das Ungleichgewicht zwischen Gewerbetreibenden und Verbrauchern aus zu gleichen. Den Konsumenten zur Seite zu stehen wenn sie nicht mehr weiter wissen und können. Wir suchen die goldene Mitte um rasch eine mögliche Lösung herbei zu führen, welche für beide Seiten vertretbar ist.

2010


Zusammen seit 2010


Wir berichten seit 12 Jahren durch unsere Tätigkeit über Missstände, Probleme und individuelle Herausforderungen der Konsumenten. Dadurch können wir nicht nur die Allgemeinheit informieren wie man was, wo und bei wem wie bekommt oder besser machen kann um nicht die gleichen Fehler wieder und wieder zu machen. Das sensibilisiert auch viele Gewerbetreibende viele Sachen zu verbessern oder zu ändern.

Unsere Tätigkeiten und Fälle sind auch bekannt bei vielen anderen Medien.


 

Aktuelle Erfahrungsberichte jetzt unter www.verbraucher.at lesen.

SCHRITTE

Mit wenigen Schritten können Sie Ihr Problem schildern, ohne extra wohin zu kommen und wir können sofort loslegen


Jetzt modern und von
zu Hause aus

In 3 Schritten zusammenfassen was wann genau passiert ist und alle Unterlagen die es gibt einfach hochalden. Sie bekommen einen online Zugang für Ihren Fall, wo sämtliche Korrespondenzen und die Konfrontation an das Unternehmen jederzeit transparent eingesehen werden kann.

Neuer Fall? Kein Problem, solange sie den Zugang haben, können Sie jederzeit direkt einen weiteren Fall hinzufügen.

Jetzt loslegen!

 
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KOSTEN & MEHR


Persönliche Termine werden in vielen Regionen und Bundesländern nur noch online angeboten. Hierzu registrieren Sie sich bitte online unter konto.verbraucher.at, falls Sie schon ein Onlinekonto haben, so loggen Sie sich einfach ein und laden Ihren Fall einfach samt allen Dokumenten hoch. So können unsere Spezialisten die Sache direkt angehen und Sie brauchen nirgends hinfahren. Sie können das jederzeit von überall aus machen und wir können uns das dann gleich anschauen.
Bitte beachten Sie, dass dieses Service nur unseren Mitgliedern zur Verfügung steht. Die Mitgliedschaft kostet ein bisschen mehr als 6 Euro im Monat, bei jährlicher Zahlungsweise.

In 3 Schritten können Sie alles hochladen und wir kümmern uns um den Fall, und konfrontieren umgehend das gegenständliche Unternehmen.

Für allgemeine Informationen wenden Sie sich bitte an den Verein für Konsumenteninformation (VKI) und für rechtliche Beratungen an die Kammer der Rechtsanwälte bzw. an einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl www.rechtsanwaelte.at. Möchten Sie, dass wir das Unternehmen mit Ihrer Angelegenheit konfrontieren, dann einfach hier registrieren und Fälle hochladen; konto.verbraucher.at

In Ihrem Onlinekonto können sie dann einfach und jederzeit einen neuen Fall anlegen und sämtliche Unterlagen hochladen. Die ganze Kommunikation wird dann direkt dort abgewickelt und sobald es etwas Neues gibt, werden Sie auch dort direkt informiert.


FAQ – FRAGEN & ANTWORTEN

Kommt es in einer Familie zu einem Todesfall, folgt eine anstrengende Zeit für die Hinterbliebenen. Vor allem juristische Aufgaben werden zentral – so auch die Frage nach der Verlassenschaft. Es gibt die unterschiedlichsten Optionen, die eigene Verlassenschaft bereits zu Lebzeiten zu regeln, wie beispielsweise mit einem Testament, Erbvertrag oder einem Vermächtnis. Wurde dies zu lebzeiten nicht getan so stehen die Hinterbliebenen oft vor großen Herausforderungen.

1Wie wird eine Verlassenschaft abgewickelt?
Im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens werden die Vermögenswerte des Verstorbenen mit der sogenannten Einantwortung an die rechtmäßigen Erben übergeben. Das Vermögen des Verstorbenen wird nach dessen Tod, aber vor der Übergabe an die rechtmäßigen Erben zur juristischen Person.
2Welcher Kontostand zählt beim Erben?
Welcher Kontostand zählt beim Erben? Bei den meisten erbrechtlichen Fragestellungen ist der Kontostand des Todestages entscheidend. Das gilt zum Beispiel für die Berechnung des Pflichtteils oder auch der Erbschaftsteuer.
3Wird nach dem Tod das Konto gesperrt?
Sobald eine Bank vom Tod eines ihrer Kunden erfährt, sperrt sie den Online-Banking-Zugang sowie die Bankkarten des Verstorbenen und führt das Konto als Nachlasskonto.
4Wer muss begräbniskosten bezahlen?
In Österreich gibt es eine sogenannte Bestattungspflicht. Verantwortlich für die Erfüllung der Bestattungspflicht sind immer die nächsten Angehörigen bzw. die Erben eines Verstorbenen. Diese haben auch die Pflicht, die Kosten für die Beisetzung zu tragen.
5Was kommt alles in die Verlassenschaft?
Unter Verlassenschaft werden alle Rechte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen verstanden, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben übergehen. "Verlassenschaft als juristische Person" wird das Vermögen des Verstorbenen von seinem Tod bis zur Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens genannt.

KONTAKT


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    Verbraucherzentrum/Pressestelle
    Der Konsumentenschutz Verband Österreich, gegründet 2010/2011, wird unter der ZVR 772233963 geführt. Aufsichtsbehörde ist das Bundesministerium für Inneres – Vereinsbüro. Der Gerichtsstand ist Wien. Der Konsumentenschutz Verband Österreich verfügt gemäß seinen Statuten über ein eigenes Schiedsgericht.

    Präsident (ehrenamtlich) und vertretungsbefugter – Lukas Bichl

    Vivenotgasse 8b, 1120 Wien | info@verbraucher.at